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Chatbot-Hilfe / Antw.: Streit nach der Trennung
Aktualität von IGEL-Tech Chatbot1 -
Aus rechtlicher Sicht (unter Berücksichtigung des Schweizer Rechts, insbesondere ZGB, Kinderrechtskonvention und gegebenenfalls weiterer Vorschriften) spricht vieles dafür, dass beide Elternteile versuchen sollten, Streitigkeiten im Interesse der Kinder einvernehmlich zu lösen. Im Folgenden einige Punkte, die Sie in einem Brief an die Mutter bzw. an ihre anwaltliche Vertretung erwähnen könnten, um deutlich zu machen, weshalb eine gütliche Einigung sinnvoll ist und auf welchen gesetzlichen Grundlagen dies beruht. Abschließend folgt eine kurze Antwort darauf, ob eine Kopie an eine Mediatorin bzw. einen Mediator gesendet werden kann.

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1. Allgemeiner Hinweis auf das Kindeswohl

1. **ZGB (Schweizerisches Zivilgesetzbuch)** 
   - Das Kindeswohl steht stets im Zentrum aller Entscheidungen, die Kinder betreffen (vgl. Art. 133 ff. ZGB). 
   - Beide Elternteile sind verpflichtet, zum Wohle der Kinder zusammenzuarbeiten. 

2. **UNO-Kinderrechtskonvention (KRK)** 
   - Art. 3 KRK: Bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen, steht das Wohl des Kindes im Vordergrund. 
   - Art. 9 KRK: Das Kind hat das Recht, regelmässigen Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.

3. **EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) und BV (Bundesverfassung)** 
   - Art. 8 EMRK schützt das Familienleben.  
   - Die Bundesverfassung (BV) schützt gleichermaßen das Recht der Eltern und Kinder auf Achtung des Familienlebens. 

**Argumentationsansatz in Ihrem Brief**: 
- Erklären Sie, dass das Kind das Recht auf Kontakt und Beziehungspflege mit beiden Eltern hat. 
- Unterstreichen Sie, dass ein Rechtsstreit die familiäre Situation belastet und dadurch die Kinder in Konflikte hineingezogen werden, was dem Kindeswohl schadet. 

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2. Bezug auf bestehende Trennungsvereinbarung und elterliche Pflichten

1. **Vertrags- und Treu-und-Glauben-Grundsatz** 
   - Ist eine Trennungs- oder Unterhaltsvereinbarung rechtsgültig abgeschlossen (z. B. gerichtlich genehmigt), gilt für beide Seiten die Pflicht, sich daran zu halten. 
   - Das Prinzip von Treu und Glauben (Art. 2 ZGB) verlangt, dass beide Elternteile sich rechtskonform und loyal verhalten, um das einvernehmliche Funktionieren der Abmachungen zu gewährleisten. 

2. **ZGB-Bestimmungen zu elterlicher Sorge und persönlichem Verkehr** 
   - Bei Uneinigkeiten über den persönlichen Verkehr (Besuchsrecht) sind laut ZGB Lösungen zu treffen, die den Bedürfnissen der Kinder entsprechen (z. B. Art. 273 ff. ZGB). 
   - Sollte die Mutter eigenmächtig gegen die getroffenen Vereinbarungen verstoßen, kann dies rechtliche Konsequenzen haben.  

**Argumentationsansatz in Ihrem Brief**: 
- Mahnen Sie die Einhaltung der bestehenden Trennungsvereinbarung an. 
- Weisen Sie darauf hin, dass ein einseitiges Abweichen der Mutter gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (Art. 2 ZGB) verstösst. 

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3. Vorteile einer einvernehmlichen Lösung (Vermeidung von Gerichts- und Behördenverfahren)

1. **Schnelligkeit und Kostenersparnis** 
   - Ein Gerichtsprozess (bzw. erneutes Einschreiten der KESB) verursacht Zeit- und Kostenaufwand. 
   - Mediation oder einvernehmliche Gespräche sind in der Regel günstiger und effizienter.

2. **Belastung der Kinder minimieren** 
   - Langwierige Streitigkeiten wirken sich negativ auf die Kinder aus. 
   - Eine einvernehmliche Lösung stärkt das Vertrauen der Kinder in beide Eltern und beugt Loyalitätskonflikten vor.

3. **Flexibilität und Kontrolle** 
   - Bei einer aussergerichtlichen Einigung behalten die Eltern mehr Handlungsspielraum über die Ausgestaltung der Betreuungs- und Kontaktregelungen. 
   - Gerichtsentscheide oder behördliche Anordnungen sind oft starrer, während in einer Mediation individuellere Lösungen gefunden werden können.

**Argumentationsansatz in Ihrem Brief**: 
- Stellen Sie klar, dass es beiden Elternteilen am Herzen liegen sollte, das Kindeswohl voranstellen. 
- Führen Sie an, dass eine friedliche, möglichst eigenverantwortliche Lösung dem Wohl der Kinder am meisten entgegenkommt. 

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4. Rolle der Mediation und mögliche Kopie an eine Mediatorin/einen Mediator

- Eine **Mediation** bietet die Möglichkeit, begleitet von einer neutralen Fachperson, konstruktive Gespräche zu führen. 
- Da das Ziel einer Mediation ist, eine einvernehmliche Lösung zu finden, kann das Einbinden einer Mediatorin/eines Mediators sinnvoll sein. 
- **Kopie an die Mediatorin/den Mediator**: Sie können durchaus – sofern die Mutter damit einverstanden ist oder bereits ein Mediationsverfahren läuft – den Brief in Kopie an die Mediationsperson senden. Wichtig ist, dass Sie die Vertraulichkeit wahren und alle Beteiligten wissen, was an wen verschickt wird.

**Rechtlicher Hinweis**: 
- Bei Einschaltung einer Mediatorin/eines Mediators ist zu berücksichtigen, dass alles, was in einer Mediation besprochen wird, grundsätzlich vertraulich ist und nicht ohne Weiteres an Dritte gelangt. 
- Wenn die Mutter oder ihr Anwalt bereits einem Mediationsversuch zugestimmt haben, kann eine Kopie an die Mediationsperson für Transparenz sorgen. 

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Zusammenfassung für Ihr Schreiben an die Mutter (bzw. deren Anwältin/Anwalt)

1. **Freundliches, sachliches Einleitungsschreiben**: 
   - Hinweis auf das Kindeswohl und die gesetzliche Pflicht beider Eltern, das Wohl der Kinder an erste Stelle zu setzen. 

2. **Rechtsgrundlagen nennen**: 
   - **ZGB** (insb. Art. 2 zum Grundsatz von Treu und Glauben, Art. 133 ff. zur Trennung/Scheidung, Art. 273 ff. zum persönlichen Verkehr), 
   - **Kinderrechtskonvention** (Art. 3 und Art. 9 zum Recht des Kindes auf Kontakt zu beiden Eltern), 
   - Hinweis auf Kosten-, Zeit- und Stressvermeidung durch eine einvernehmliche Lösung (Mediation). 

3. **Vorteile einer gütlichen Einigung herausstellen**: 
   - Weniger Belastung für alle Beteiligten, besonders für die Kinder. 
   - Mehr Flexibilität als durch starre behördliche Anordnungen. 

4. **Angebot zur Lösung**: 
   - Vorschlag, die bestehenden Vereinbarungen gemeinsam anzupassen bzw. einzuhalten. 
   - Eventuell Einladung zu einem Mediationsgespräch oder Schlichtungsversuch. 

5. **Verfahrenstechnische Aspekte**: 
   - Falls gewünscht, Kopie an Mediatorin/Mediator – jeweils mit Einverständnis der Gegenseite bzw. bei laufender Mediation. 

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Fazit

Um der Mutter (oder ihrem anwaltlichen Vertreter) zu verdeutlichen, dass es sinnvoll ist, einen Gerichts- oder Behördenstreit zu vermeiden, sollten Sie in Ihrem Brief auf das Kindeswohl, die Relevanz der bestehenden Trennungsvereinbarung und die daraus resultierenden Pflichten (Art. 2 ZGB – Treu und Glauben) sowie auf die Bedeutung der Kinderrechtskonvention hinweisen. Eine außergerichtliche Einigung – z. B. via Mediation – ist in den meisten Fällen schneller, kostengünstiger und vor allem im Sinne der Kinder. Die Übersendung einer Kopie an eine Mediatorin oder einen Mediator ist grundsätzlich möglich, sofern dies im Einvernehmen aller Beteiligten erfolgt und die Vertraulichkeit gewahrt bleibt.
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Chatbot-Hilfe / Streit nach der Trennung
Aktualität von admin -
Es liegt eine Trennungsvereinbarung vor, aber die Mutter hält sich nicht mehr daran.
Stattdessen hat sie nach einem Streit die KESB um Übergabebegleitung gebeten. Das ist nun 4 Monate her.
Die Mutter hatte behauptet, dass die Kinder nicht zum Vater gehen wollen. Nachbarinnen haben gesagt, dass sei nur weil der Vater eine neue Freundin habe und die Kindsmutter nun gekränkt sei.
Die Kinder sind 4 und 2 Jahre alt.

Wie kann man der Mutter erklären, dass es vorteilhaft wäre, Rechtstreit zu vermeiden? Welche gesetzlichen Grundlagen sollte man erwähnen, in einem Brief an die Mutter oder ihren Anwalt? Kann eine Kopie an eine Mediatorin oder einen Mediator gesendet werden?
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Staatsangestellte / Patrick Fassbind
Aktualität von Gabriel Morales -
2012-2016, Präsident der kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kreises Bern (Stadt Bern) sowie Vizepräsident resp. ab Oktober 2012 Präsident der Geschäftsleitung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Bern. Seit Mai 2016, Amtsleiter und Spruchkammervorsitzender der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Basel-Stadt. https://patrickfassbind.ch/ueber/

Im Jahr als die KESB begann meinen Sohn zu foltern, war er der hauptverantwortliche Präsident der berner Behörde. Seine Sachbearbeiterin, Charlotte Christener, ignorierte meine Gefährdungsmeldung bezüglich sexuellen Missbrauchs im Kindergarten. Stattdessen begann die KESB Bern zu behaupten, mein Sohn habe ein anti-autoritäres Verhalten und deshalb müsse er Amphetamine nehmen. Von 2015 bis 2017 durchlief ich alle inländischen Instanzen und wandte mich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wo ich schliesslich 2023 Recht bekam: Patrick Fassbind, seine Mitarbeiterinnen, das Obergericht Bern und das Bundesgericht haben Art. 6.1 EMRK verletzt (https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-224555).

Die grösste Lüge im Entscheid der KESB war, dass ein Dauerkonflikt zwischen den Eltern existieren solle. Bis heute konnte der Konflikt nicht belegt werden:
  • es existieren weder Protokolle der Polizei noch von Ärzten oder anderen Zeugen, noch andere Belege für Konflikte
  • es kann kein Zeitpunkt und kein Ort angegeben werden, wo diese Konflikte stattgefunden haben könnten
  • es kann nicht angegeben werden, um welche Themen sich die angeblichen Dauerkonflikte drehten

Die Behauptung, mein Sohn habe ein ADHS musste ebenfalls als Urkundenfälschung angezeigt werden. Das habe ich mehrfach bei der Polizei und Staatsanwaltschaft Bern gemacht. Die Halluzinationen der Staatsangestellten bei der KESB werden bis heute leider nicht strafrechtlich verfolgt oder psychologisch medizinisch behandelt.

Patrick Fassbind ist ein Blender, der auf Staatskosten lebt und vorgibt, sich mit Kindes- und Erwachsenenschutz auszukennen (siehe seine Bücher). Statt zu schützen, missbraucht er Menschen, um Profit zu generieren: er ist einer der wichtigsten Köpfe im staatlich betriebenen Menschen- und Drogenhandel der Schweiz.

Die Theorie hat er massgeblich geprägt. Er weiss, wie Kinder- und Erwachsenenschutz gehen sollte. Aber er macht vorsätzlich genau das Gegenteil von Schutz.

Mit solchen Köpfen in der KOKES befindet sich die schweizer Bevölkerung in grösster Gefahr.
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diverse Videos / Axion Resist
Aktualität von admin -
https://www.youtube.com/embed/07iRQOl_0NU?si=RG4EoEpMBeH2h6hI
Im Rahmen der Pressekonferenz "Politisch motivierte Verfolgung von Aufklärern", die am 2.8.24 stattgefunden hat, führte die Reporterin Claudia Jaworski Kurzinterviews mit unseren Referenten, darunter auch Prof. Dr. Martin Schwab.

"Forderungen nach dem Rücktritt der Regierungen hat es schon immer gegeben, ohne dass es Deligitimierung des Staates war. Politiker machen den Fehler, wenn sie sich delitigmiert fühlen, dass sie Amt und Person verwechseln. Das Erinnert an Ludwig XIV „Der Staat bin ich!“ Ein absolutistischer Herrscher durfte das noch in der Logik einer solchen Staatsverfassung. Ein demokratisch gewählter Politiker hat sich einem solchen Verständnis tunlichst zu enthalten. Selbst wenn der Rücktritt gefordert wird, ist das ganz normaler Teil des demokratischen Meinungskampfes und von jedem Politiker hinzunehmen.

Wir streiten für unsere Überzeugungen jetzt erst recht. Je mehr Menschen sich das trauen, desto kleinlauter wird die Regierung.
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diverse Videos / Recht
Aktualität von admin -
https://www.youtube.com/embed/iVXOZ7PI52c?si=Zyt9W14K6HFmc0al
www.youtube.com/watch?v=iVXOZ7PI52c
Die Zivilisationsgeschichte ist durchzogen von leidvollen kollektiven Erfahrungen schwerer Zivilisationsbrüche. Nur sehr mühsam und langsam gelang es, gegen die Ursachen von Kriegen und Bürgerkriegen gesellschaftliche Schutzinstrumente zu entwickeln. Die normativen Leitideen einer egalitären Demokratie und eines egalitären Völkerrechts sind dabei die bedeutendsten zivilisatorischen Errungenschaften einer Friedenssicherung, des innergesellschaftlichen Friedens und des Friedens zwischen den Völkern. Beide Leitideen wurden in den vergangenen Jahrzehnten weitgehend ausgehöhlt oder zerstört. Die Demokratie wurde in eine zunehmend autoritäre Eliten-Wahloligarchie verwandelt und das Völkerrecht dem hegemonialen Gewaltanspruch des militärisch, ökonomisch und propagandistisch Stärksten unterworfen. Durch diese Entwicklungen haben beide Leitideen ihre friedenssichernde Kraft mehr und mehr eingebüßt. Gegenwärtig verschärft sich dieser Abbau zivilisatorischer Errungenschaften in einer Weise, die die Zukunft der menschlichen Zivilisation insgesamt bedroht.

Rainer Mausfeld sprach am 21.11.2024 in der Hugenottenhalle in Neu-Isenburg. Im folgenden Link finden Sie die Vortragsfolien: https://we.tl/t-JyadJblN78
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EGMR / Entfremdung
Aktualität von admin -
Mit Urteil 23641/17 vom 29. Oktober 2019 verpflichtete der EGMR die Republik Moldawien zur Entrichtung einer hohen Genugtuung an eine Mutter von drei Söhnen. Die staatlichen Kinderschutzbehörden und Gerichte hatten es versäumt, in der gebotenen Eile und Dringlichkeit die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die von der Mutter monierte und durch das Verhalten ihres Vaters induzierte Entfremdung der Kinder von ihr, welche durch Psychologen dokumentiert ist, abzuwenden. Der EGMR anerkannte damit induzierte Eltern-Kind-Entfremdung («parental alienation»), dass es «alienierte Kinder» («alienated children») gibt und bezeichnete die auf Entfremdung abzielenden Handlungen des Vaters («alienating behavior») als emotionalen Missbrauch der Kinder. Der Beitrag zeigt den Stand der Fachdiskussion zu «parental alienation» und dem sog. «parental alienation syndrome» auf und würdigt die Bedeutung des Urteils für den künftigen fachlichen Umgang mit Entfremdungsvorwürfen. https://sui-generis.ch/article/view/sg.160